Begleitendes Fahren mit 17 Jahren |
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:
Erforderliche Unterlagen:Der Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren und nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular ausgefüllt werden "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" mit:
GebührenAntrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des Modellversuchs
Der noch nicht volljährige Jugendliche ist eigenverantwortlicher Kraftfahrer! Die Begleitperson haftet nicht, sie darf nicht alkoholisiert sein (0,5 Promille). Den Begleitpersonen wird empfohlen, sich von einem Fahrlehrer einweisen zu lassen. |
Fahrschule Bungs
Leibnizstr. 21
10625 Berlin - Charlottenburg
Tel.: | 030 - 312 7111 |
Fax: | 030 - 313 26 52 |
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www.fahrschule-bungs.de
Behördlicher Führerscheinantrag für unsere Fahrschüler bei uns möglich!